Krankenfahrten & Krankentransport Memmingen

(sitzend)

Wir fahren Sie zuverlässig und pünktlich zu Ihrem Arzttermin, Krankengymnastik, Strahlen- und Chemotherapie, Dialyse, Tagesklinik, ambulante oder stationäre Behandlung im Krankenhaus oder zur Reha.

Seit 01.01.2019 wurden Taxifahrten für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Auch bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung der Krankenfahrten nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt auch für vor- und nachstationäre Behandlungen. Bei Reha-Maßnahmen gelten andere Regeln, hier sollte man sich direkt an die Krankenkasse wenden.

Wie auch bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- € pro Fahrt.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung:

Eine Befreiung von der Zuzahlung können Patienten erhalten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.

Krankenfahrten & Krankentransport Memmingen

Belastungsgrenze:

Grundsatz: 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt.

Ausnahme: 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind. Auf Antrag bei der Krankenkasse werden Sie dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen freigestellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Belastungsgrenze ist schneller erreicht als Sie denken.

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ab.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf…